Meilensteine des Sportzentrums Burkertsmatt

70er-Jahre

Regionalplanungsgruppe Mutschellen nimmt den Wunsch nach einer regionalen Sport- und Freizeitanlage in die Planung auf.

1992

Gemeindeammännerkonferenz nimmt das Vorhaben aus der Schublade.

1995

Die Planungskommission nimmt mit der "Interessensgemeinschaft Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt" (IG-RSM ist ein Zusammenschluss aller interessierten Vereine auf dem Mutschellen) die Arbeit auf. Ein erster Kredit über Fr. 60'000 wird bewilligt.

1996 November

Die drei Gemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen stimmen an ihren Herbstgemeindeversammlungen einem Wettbewerbskredit von Fr. 330'000 zu. An den gleichen Versammlungen werden die Satzungen für den als Bauherrschaft und spätere Trägerschaft vorgesehenen Gemeindeverband bewilligt.

1997 September

Architekt Rolf Mühlethaler gewinnt den Wettbewerb mit dem Projekt "Sport im Park".

1997 November

Die Gemeinden bewilligen einen Projektierungskredit von Fr. 800'000.

1998 November

An den Gemeindeversammlungen wird über den Landerwerb von Fr. 9,1 Mio. und einen Baukredit von Fr. 28,5 Mio. abgestimmt. Beide Vorlagen werden in allen drei Gemeinden deutlich gutgeheissen. In Widen und Rudolfstetten-Friedlisberg wird gegen den Baukredit das Referendum ergriffen.

1999 März

Rudolfstetten-Friedlisberg knapp und Widen deutlich, lehnen den Baukredit von Fr. 28,5 Mio. ab.

1999 Sommer

Auf der Basis des gleichen Projektes wird eine reduzierte Variante entwickelt.  Gestrichen werden Fitness, Wellness und Sauna. Aus dem Restaurant wird eine Vereinsküche und die Sporthalle wird von 48 x 32 m auf 48,6 x 28 m reduziert.

2000 November

An den Gemeindeversammlungen wird über einen Verpflichtungskredit mit Kostendach von Fr. 21,5 Mio. und Bauteuerung abgestimmt. Alle Gemeinden nehmen deutlich an. In Widen wird erneut das Referendum ergriffen.

2001 März

Nach einem heftigen Abstimmungskampf wird das Referendum bei einer Stimmbeteiligung von 75% in Widen klar verworfen und damit der Baukredit angenommen. Nach insgesamt 18 Gemeindeversammlungen oder Abstimmungen (5 in Berikon, 6 in Rudolfstetten und 7 in Widen) von 1995 bis 2001 hat der Souverän der drei Mutschellengemeinden dem Projekt endgültig zugestimmt.

2001 ab April

Detaillierte Planungsarbeiten werden aufgenommen, das Bewilligungsverfahren und eine Generalunternehmer-Submission durchgeführt.

2002 April

Die Standort-Gemeinden Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen erteilen unter Auflagen die Baubewilligung. Zeitgleich wird auch die Baubewilligung für die Offenlegung des Pflanzerbachs erteilt. Gegen beide Baubewilligungen werden Einsprachen eingereicht. Die juristischen Verfahren beginnen.

2002 September

Die Planungsarbeiten können erfolgreich abgeschlossen werden. Vergabe an einen GU unter Vorbehalt der Baubewilligung wird vorgenommen.

2003 Januar

Der Regierungsrat des Kantons Aargau weist die Beschwerden der Einsprecher ab und bestätigt die Baubewilligung. Die Einsprecher ziehen den Entscheid des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht weiter.

2004 Februar

Nach Ablauf eines Jahres heisst das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Einsprecher teilweise gut und hebt die Baubewilligung auf.

2004 Sommer

Die Unterlagen zum Projekt werden gemäss den Vorgaben des Verwaltungsgerichtes überarbeitet. Das geforderte Betriebsreglement wird erstellt. Damit die Anliegen der Anwohner optimal berücksichtigt werden können, finden zahlreiche Gespräche mit einer Delegation der Einsprecher statt.

2005 März

Eingabe des Baugesuches an die Gemeinde Widen.

2005 Dezember

Die Gemeinden Widen und Rudolfstetten-Friedlisberg erteilen die Baubewilligung.

2005 Dezember

Einsprache gegen die Baubewilligung von den gleichen Personen, mit denen über ein Jahr Gespräche geführt und das  Betriebsreglement überarbeitet wurde.

2006 Frühjahr

Rechtliche Abklärungen, welche Instanz für welche Beschwerde zuständig ist. Beim Bauprojekt ist der Gemeindeverband Bauherr, beim Projekt Bachöffnung ist der Kanton Bauherr.

2005 Dezember

Die beantragte Sprungbeschwerde, d.h. beide Einsprachen gegen die zwei verschiedenen Projekte werden von der gleichen Instanz behandelt, wird von allen Beteiligten gutgeheissen.

2008 Februar

Entscheid des Verwaltungsgerichts: Es weist die Beschwerden gegen beide Projekte ab.

2008 April

Die Einsprecher akzeptieren den Entscheid des Verwaltungsgerichtes nicht und reichen beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Bauprojekt ein. Gegen das Projekt der Bachöffnung wird keine weitere Beschwerde eingereicht.

2008 Dezember

Das Bundesgericht entscheidet in den wesentlichen Punkten gegen die Einsprecher, verlangt aber vom Verwaltungsgericht, dass die Baubewilligung mit drei Auflagen ergänzt und präzisiert werden müsse. Der Ball liegt wieder beim Verwaltungsgericht.

2009 März

Das Verwaltungsgericht hat sein Versprechen gehalten und seinen Entscheid rasch gefällt. Das Verwaltungsgericht hat die Verfügung des Bundesgerichtes übernommen und erkennt, dass die Baubewilligung der Gemeinderäte Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen vom 29. November 2005 in Ziffer 9 mit drei Auflagen betreffend Lärm ergänzt werden muss.

2009 Mai

Die Burkertsmatt wird gebaut. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 2. März 2009 ist rechtskräftig geworden.
2010 Februar Spatenstich zum Bau der Burkertsmatt.
2011 August Fertigstellung des Sportzentrums Burkertsmatt.
2011 September Teileröffnung und Schlüsselübergabe an die Vereine.
2012 Juni Eröffnung des Sportzentrums Burkertsmatt.